AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für SOS Appart-Aufenthalte und Corporate-Aufenthalte.

  1. Jeder Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots, das von Relais d’Or Gestion SA per E-Mail, mündlicher Vereinbarung oder Post an den Kunden gesendet wird.
  2. Für SOS Appart ist die Miete des ersten Monats vor der Ankunft fällig. Der Aufenthalt muss durch eine obligatorische Haftpflichtversicherung garantiert werden. Bei der Ankunft wird eine Kaution von CHF 1’000 per Kreditkarte erhoben und nach der Abreise freigegeben, sofern keine Schäden festgestellt werden.
  3. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die Mehrwertsteuer, mit Ausnahme der Kurtaxe.
  4. Die Preise unterliegen den lokalen Steuern und Verkaufssteuern. Die Mehrwertsteuer ist im Übernachtungspreis enthalten.
  5. Alle Aufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte. Eine Wohnsitznahme unter der Adresse der Einrichtung ist nicht erlaubt. Ein maximaler Aufenthalt von 6 Monaten ist nach schriftlicher Anfrage für „SOS Appart“-Verträge zulässig.
  6. Der Mieter muss spätestens 15 Tage vor Vertragsende mitteilen, ob er seinen Aufenthalt (für einen definierten Zeitraum) verlängern möchte. Die Direktion behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Verlängerung anzunehmen oder abzulehnen.
  7. Im Falle einer Verlängerung muss die Unterkunft nach Erhalt der Genehmigung der Direktion bezahlt werden.
  8. In Übereinstimmung mit dem Tourismusgesetz ist der Mieter verpflichtet, eine Kurtaxe pro Person und pro Tag zu zahlen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung der Steuer strafrechtliche Verfolgung droht. Die Steuer wird von Relais d’Or Gestion SA in Rechnung gestellt.
  9. Bei Ankunft am Wochenende oder an Feiertagen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, um Ihre Ankunft zu bestätigen und die Schlüsselübergabe zu organisieren. Die gesamte Miete für den ersten Monat muss vor dem Ankunftstag bezahlt werden.
  10. Die Ankunftszeiten sind von 14:00 bis 19:30 Uhr.
  11. Die Abreise erfolgt vor 10:00 Uhr. Jede Abreise nach der festgelegten Zeit führt zu einer zusätzlichen Gebühr. Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung, auch nicht teilweise.
  12. Das Inventar wird bei der Ankunft vom Mieter anerkannt. Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
    – Der Mieter trägt die Verantwortung und muss alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Schäden (Wasser, Strom, Frost usw.) zu vermeiden.
    – Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten zu übernehmen, die durch Fahrlässigkeit seinerseits oder durch andere Bewohner der Wohnung entstehen.
    – Der Mieter verpflichtet sich, neben der Miete alle verlorenen, zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu bezahlen.
    – Der Mieter ist während der gesamten Vertragsdauer für die gemietete Wohnung verantwortlich.
    – Der Mieter haftet für alle Schäden, Diebstähle, Verstöße und Nichteinhaltung der Regeln während seines Aufenthalts.
  13. Bei der Abreise:
    – Der Mieter muss die Wohnung in einem ordentlichen Zustand hinterlassen.
    – Die Küche muss sauber sein, das Geschirr gewaschen und verstaut, der Kühlschrank und die Schränke von allen Lebensmitteln befreit sein.
    – Die Betten müssen abgezogen, die Bettdecken zusammengelegt und die Wäsche gesammelt in der Wohnung hinterlegt werden.
    – Der Müll muss in Plastikbeuteln in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
    – Wenn die Wohnung in einem Zustand zurückgegeben wird, der nicht einem normalen Gebrauch entspricht, werden zusätzliche Gebühren für eine Sonderreinigung erhoben.
  14. Ein Außenparkplatz steht zur Verfügung. Bitte legen Sie die Parkgenehmigung sichtbar im Fahrzeug aus, wenn dieses auf unseren Stellplätzen geparkt ist. Andernfalls folgen Sie bitte den Anweisungen am Parkautomaten.
  15. Jede Reservierung, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise getätigt wird, muss bei der Bestätigung zu 100 % bezahlt werden.
  16. Sobald die Unterkunft bestätigt ist, kann die Reservierung nicht mehr geändert werden.
  17. Die Wohnungsnummer ist nicht vertraglich, und Relais d’Or Gestion SA behält sich das Recht vor, dem Mieter eine Wohnung nach eigenem Ermessen zuzuweisen, solange diese dem Standard der ursprünglichen Anfrage des Kunden oder einer höheren Kategorie entspricht.
  18. Während ihres Aufenthalts verpflichtet sich der Mieter, die Hausordnung zu respektieren. Es ist untersagt, nach 22:00 Uhr Lärm zu machen. Die Schweizer Gesetze in dieser Angelegenheit gelten.
  19. Rauchen ist in der Residenz, mit Ausnahme der dafür ausgewiesenen Bereiche, verboten. Mieter, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Räumlichkeiten verlassen. Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung, auch nicht teilweise. Bei Verstößen wird eine Reinigungsgebühr von 300 CHF erhoben.
  20. Der Mieter ist verpflichtet, die lokalen Vorschriften zur Abfallentsorgung und Parkierung einzuhalten.
  21. Mieter, die mit ihrem Haustier anreisen, müssen für das angemessene Verhalten ihres Tieres im Gebäude sorgen und sicherstellen, dass es zu keinen Problemen bezüglich Sauberkeit oder Zusammenleben, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Residenz, kommt. Ein Verstoß gegen diesen Artikel kann mit einer Geldstrafe von 300 CHF geahndet werden und kann zu einer vorzeitigen Abreise aus der Residenz führen.
    Vorzeitige Abreisen berechtigen nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung, auch nicht teilweise, des Aufenthalts.
  22. Der Mieter versichert bei seiner Ankunft bei Relais d’Or Gestion SA, dass er selbstständig ist und in einem Gesundheitszustand ist, der ihm ermöglicht, seinen Aufenthalt unter optimalen Bedingungen zu verbringen. Sollte medizinische oder paramedizinische Hilfe erforderlich sein, versichert der Mieter, dass er die notwendigen Vorkehrungen im Voraus getroffen hat. Der Mieter entbindet Relais d’Or Gestion SA von jeglicher Haftung für Schäden und versteht, dass die Residenz weder ein Altersheim noch eine Gesundheitseinrichtung ist.
  23. Bei höherer Gewalt: Naturkatastrophen, klimatischen oder politischen Umwälzungen oder anderen Störungen durch Arbeiten, private oder öffentliche Veranstaltungen oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Relais d’Or Gestion SA liegen, hat keine Anfrage Anspruch auf finanzielle oder Serviceentschädigung.
  24. Bei Streitigkeiten über die Ausführung oder Nichterfüllung dieser Bedingungen ist das Gericht des Bezirks Monthey zuständig.

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